Orthopädische Schuhe und Sicherheitsschuhe nach Maß

Mit dem passenden Schuhwerk beugen Sie einer ganzen Reihe von Erkrankungen vor: der Fehlstellung von Zehen oder der Entwicklung von Druckgeschwüren.

Was ist ein orthopädischer Schuh?

Ein orthopädischer Maßschuh wird vom Arzt verordnet und zeichnet sich durch besondere Merkmale aus, die sich positiv auf die Fußorthopädie auswirken. Der Schuh sitzt perfekt am Fuß, stützt diesen bei Fußproblemen und bietet genug Freiraum, damit sich keine Druckstellen bilden. Fußfehlstellungen sowie Verletzungen werden vorgebeugt. Die Modelle werden auf Maß gefertigt und passen sich der individuellen Anatomie an. 

Eine Alternative zum Therapieschuh können orthopädische Einlagen sein, die als Hilfsmittel für manche Menschen und Fußprobleme bereits ausreichen. Je nach Krankheitsbild ist bei Gesundheitsschuhen in der Regel eine Eigenleistung zusätzlich zur Zuzahlung der Krankenkasse notwendig.

Gesundheitsschuhe: individuelle Fertigung in Handarbeit

Orthopädische Therapieschuhe kommen dann zum Einsatz, wenn krankheitsbedingte Einschränkungen beim Gehen bestehen oder zu befürchten sind. Sie dienen auch dann, wenn  Beschwerdelinderung durch andere Maßnahmen – etwa Krankengymnastik oder die Versorgung mit orthopädischen Einlagen – nicht (mehr) zu erreichen ist. Die verschiedenen Modelle sind immer auf Maß gefertigt  und genau auf die individuellen Bedürfnisse ihres Trägers abgestimmt.

Von handgefertigten Standardschuhen unterscheiden sich medizinische Schuhe durch ihren Zweck und ihr Innenleben. Zwar sitzen beide – gut gefertigt – wie angegossen, aber nur der orthopädische Schuh wirkt gesundheitlichen Schädigungen gezielt entgegen. Je nach dem ist es auch möglich, normale Straßen durch Schuhzurichtungen für ihren orthopädischen Zweck umzuarbeiten. 

Wann brauche ich medizinische Schuhe?

  • bei Sehnenverletzungen
  • bei Knochenbrüchen
  • bei Spätfolgen von Diabetes (Diabetischer Fuß)
  • bei Fehlstellungen von Zehen und Füßen


Fehlstellungen und andere Fußprobleme sowie Schmerzen können unterschiedliche Ursachen und Merkmale haben, sie können angeboren oder erworben sein, vorübergehend oder dauerhaft. Ein Arzt gibt darüber Auskunft, welcher Schuh für welchen Patienten geeignet ist. Die Aufgabe von orthopädischen Schuhen ist es, die Füße optimal zu schützen und je nach Krankheitsbild ihre Heilung zu fördern.

Orthopädie-Schuhtechnik – für jedes Bedürfnis den passenden Schuh finden

Die Form des orthopädischen Schuhs richtet sich nach dem jeweiligen Krankheits- und Gangbild sowie der Fußorthopädie. Dieses bestimmt die Funktion, die der Schuh erfüllen soll. Es ist ein Unterschied, ob jemand aufgrund einer Sprunggelenksverletzung „wackelig“ auf den Beinen ist und Schmerzen hat, oder ob die Nerven im Fuß in Folge einer Zuckerkrankheit geschädigt sind. 

Bei vorübergehenden Verletzungen geht es beispielsweise darum, die Gelenke durch Passgenauigkeit zu stabilisieren, damit der Fuß ausheilen kann. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen soll der Fuß so schonend gebettet werden, dass keine Verletzungen und Druckgeschwüre entstehen. Nach Amputationen dienen orthopädische Schuhe als Zehen- bzw. Mittelfußersatz und gleichen die fehlenden Gliedmaßen aus, ohne dass eine prothetische Versorgung notwendig wird.

Arten orthopädischer Maßschuhe auf einen Blick

Orthopädische Schuhe lassen sich grob in vier Hauptgruppen unterteilen:

  • Orthopädische Schuhe: sie dienen der Stabilisierung und verfügen in der Regel über einen hohen Schaft. Sie kommen vor allem bei Sprunggelenksschädigungen sowie Schädigungen der Achillessehne und Lähmungen zum Einsatz.
     
  • Höhenausgleichsschuhe: Sie gleichen eine Beinlängendifferenz von mehr als drei Zentimetern aus.
     
  • Schuhe mit Zehen- und Mittelfußersatz
     
  • Diabetischen Fußbettungen: Dank eines besonders weichen Materials verhindern sie die Entwicklung von Druckgeschwüren.

Wie werden Diabetikerschuhe hergestellt?

  1. Jedes Paar orthopädischer Schuhe ist einzigartig, denn der Schuh muss ganz genau auf den Fuß seines jeweiligen Trägers zugeschnitten werden. So werden sie produziert: Im Sanitätshaus nimmt ein speziell ausgebildeter Orthopädieschuhtechniker an den Füßen Maß. 
  2. Es wird ein Druckprofil der Füße und eine Gangbildanalyse erstellt.
  3. Ein Holzleisten-Schuh wird gefertigt und diesem entsprechend ein Probeschuh aus Kunststoff, weil er leicht nachgebessert werden kann. 
  4. Passt der der Probeschuh, wird in Handarbeit der eigentliche orthopädische Schuh gefertigt. Die Produktionszeit umfasst etwa sechs Wochen.

Orthopädische Schuhe für Damen und Herren richtig „eintragen“

Wie jeder andere Schuh, müssen auch orthopädische Schuhe „eingetragen“ werden. Um für Stabilität und Druckentlastung zu sorgen, haben viele orthopädische Schuhe eine höhere Sohle als üblich. Das Gehen auf diesen Sohlen ist daher zunächst meist ungewohnt und sollte in Ruhe geübt werden, damit es nicht zu Stürzen oder anderen Problemen kommt.

Patienten sollten sich nicht verunsichern lassen, sollten sich zu Beginn doch noch Druckstellen an den Füßen entwickeln. Gerade Diabetiker sollten allerdings gezielt auf die Orthopädie ihrer Füße achten und besonders Vorsicht walten lassen. Bleiben die Druckstellen bestehen, muss der Schuh ggf. noch etwas geweitet oder zusätzlich gepolstert werden. 

Lassen Sie sich von demjenigen beraten,  der den Schuh gefertigt hat und bleiben Sie auch bei weiteren Fragen mit dem Orthopädieschuhtechniker bzw. den zuständigen Mitarbeitern Ihres Sanitätshauses in Kontakt. 

Verbandschuhe, Komfortschuhe & Co. – Was zahlt die Kasse?

Für orthopädische Schuhe gelten spezielle Zuzahlungsregelungen, da Schuhe an sich ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens sind und nicht (nur) ein medizinisches Hilfsmittel.

Sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche müssen bei orthopädischen Schuhen mit einem Eigenanteil rechnen, der ungefähr dem Preis von Standardschuhen entspricht:

  • Straßenschuhe: 76 Euro 
  • Straßenschuhe für Kinder & Jugendliche: 45 Euro 
  • Hausschuhe: 40 Euro 
  • Hausschuhe für Kinder & Jugendliche: 20 Euro
  • Sportschuhe für Reha: 30 
  • Sportschuhe für Schulsport: 20 Euro

Wann muss ich keinen Eigenanteil für Komfortschuhe leisten?

Sie müssen keinen Eigenanteil leisten, wenn :

  • Sie nur übergangsweise einen einzelnen Schuh benötigen (Interimsschuh), z.B. nach Verletzungen.
     
  • der Schuh den Verlust eines Fußteils nach einer Amputation ausgleicht.
     
  • eigene Schuhe orthopädisch „nachgerüstet“ werden, etwa durch spezielle orthopädische Schuheinlagen.
     
  • Änderungen bzw. Reparaturen und Schuhzurichtungen an einem orthopädischen Schuh vorgenommen werden müssen. 

Gesundheitsschuhe Herren & Damen: Was wird von der Kasse bewilligt?

Die Kosten für medizinische Konfektionsschuhe werden von den gesetzlichen Kassen nur dann erstattet, wenn vor dem Kauf eine entsprechende Bewilligung erfolgt ist. Dazu braucht es die ärztliche Verordnung und den Kostenvoranschlag des Sanitätshauses.

Beide müssen beim zuständigen Sachbearbeiter der Kasse vorab eingereicht werden. Bewilligt werden in der Regel:

  • zwei Paar Straßenschuhe (alle zwei Jahre)

  • ein Paar Hausschuhe pro Jahr

  • ggf. ein Paar Sportschuhe, wenn Schul- oder Reha-Sport ausgeübt wird

Wer trägt die Kosten für medizinische Sicherheits- bzw. Schutzschuhe?

Eine besondere Form des orthopädischen Schuhs ist der orthopädische Schutz- bzw. Sicherheitsschuh, der im Arbeitsleben zum Einsatz kommt, denn viele Arbeitsplätze beispielsweise auf dem Bau oder im Handwerk, aber auch im Gesundheitswesen und in der Gastronomie erfordern zur Arbeitssicherheit bestimmtes Schuhwerk. 

Der Arbeitgeber stellt Arbeitsschuhe als Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Ist oder wird der Arbeitnehmer „fußkrank“, sind die Krankenkassen leider nicht in der Leistungspflicht und auch der Arbeitgeber muss die Kosten  für eine Anpassung der Arbeitsschuhe oder einen individuell gefertigten Schutzschuh NICHT übernehmen.

Orthopädische Schuhe: Kostenübernahme als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben  fällt die Zuständigkeit entweder auf den gesetzlichen Rententräger, auf die Bundesagentur für Arbeit oder – ist die Schädigung des Fußes in Folge eines Arbeitsunfalls entstanden – auf die Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften.

In diesem Fall geht es nicht um eine Vorbeugung oder Linderung gesundheitlicher Beschwerden, sondern um spezielle Anforderungen für die berufliche Teilhabe.  Den Antrag für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ stellen Sie nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse, sondern:

  • bei Ihrer zuständigen Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft, wenn die Schädigungen am Fuß Folge eines Wege- oder Arbeitsunfalls sind
  • der Agentur für Arbeit, wenn Sie die Mindestversicherungszeit der Deutschen Rentenversicherung von 15 Jahren (noch) nicht erfüllt haben

Therapieschuhe in modernen Designs und mit hohem Tragekomfort entdecken

Tragekomfort und Design orthopädischer Schuhe haben sich – wie bei anderen medizinischen Hilfsmitteln auch – aufgrund neuer Technologien und Materialien im Laufe der letzten Jahre immer weiter verbessert. Sie sind mittlerweile der Mode angepasst und lassen sich von außen betrachtet häufig kaum noch von „normalen“ Schuhen unterscheiden.

Viele Krankenkassen haben bestimmte Sanitätshäuser als feste Kooperationspartner. Dies kann die organisatorischen und finanziellen Abläufe wesentlich erleichtern. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Sanitätshaus oder Ihrer Krankenkasse, ob eine solche Form der Zusammenarbeit besteht und welche Vorteile sie für Sie bietet.

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