Pflegehilfsmittel für die häusliche Versorgung

Wer unter einer Erkrankung oder Behinderung leidet, wird in seinem Alltag durch sogenannte Pflegehilfsmittel unterstützt. Darunter fallen beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, ein Mundschutz oder ein Pflegebett.

Mehr als 4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2019 alleine in Deutschland pflegebedürftig. Der Großteil wird im häuslichen Umfeld und damit oft von Angehörigen betreut. An den kontinuierlich steigenden Zahlen lässt sich erkennen, wie notwendig eine angemessene Versorgung Pflegebedürftiger ist.

Was sind Pflegehilfsmittel nach Definition der Pflegekassen?

Unter Pflegehilfsmitteln versteht man unterschiedliche Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die für die häusliche Versorgung und Betreuung notwendig sind. Die Pflegehilfsmittel dienen dazu: 

  • die Pflege zu erleichtern 
  • bestehende gesundheitliche Beschwerden des Betroffenen zu lindern 
  • Betroffenen unter gezielter Berücksichtigung der krankheitsbedingten Einschränkungen eine ausreichend gute und möglichst lange eigenständige Lebens- und Alltagsgestaltung zu ermöglichen

 

Die Art der benötigten Pflegehilfsmittel richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen und Voraussetzungen des Pflegebedürftigen. Ein langjährig bettlägeriger Pflegebedürftiger benötigt beispielsweise ein höhenverstellbares Pflegebett oder eine Matratze, die ihn vor Druckgeschwüren bewahrt. Einem mobilen Pflegebedürftigen mit Blasenschwäche hingegen ist mit Einlagen für Bett und Unterwäsche geholfen. 

Welche Arten von Pflegehilfsmittel gibt es?

Im Pflegehilfsmittelverzeichnis findet man eine Liste aller Pflegehilfsmittel. . Die Hilfsmittel unterteilen sich  in zwei Hauptgruppen.

Technische Pflegehilfsmittel:

  • Sie werden dem Betroffenen meist leihweise zur Lebensführung überlassen. 
  • Sie können ärztlich verschrieben werden, ohne dabei eine „Kostendeckelung“ zu erfahren.
  • Die Liste der technischen Pflegehilfsmittel beinhaltet beispielsweise Pflegebetten, Badewannen-Lifter oder Rollatoren


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

  • Diese dienen meist zum einmaligen Verbrauch und sind nicht verschreibungspflichtig.
  • Sie sind durch die Pflegekasse erstattungsfähig.
  • Der Katalog beinhaltet hier Hygieneprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

 

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Anspruch auf Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Der Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekassen ist gesetzlich verankert, jedoch muss die Pflegebedürftigkeit durch eine gutachterliche Prüfung festgestellt werden. Diese erfolgt meist durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK). Erst nach abgeschlossener Prüfung und Bewilligung – zwischen Antragstellung und Entscheid dürfen nicht mehr als fünf Wochen liegen – können entstandene Kosten für Pflegehilfsmittel geltend gemacht werden.

Als pflegebedürftig werden Betroffene eingestuft, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und so Hilfe von anderen benötigen. Im Alter kann dies zum Beispiel bei eingeschränkter Beweglichkeit der Fall sein oder aufgrund einer dementiellen Entwicklung, die eine eigenständige Alltagsbewältigung nicht mehr erlaubt. 


Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Betroffene:

  • mit Pflegegrad 1 bis 5
  • die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben
  • deren Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird

Wichtig zu wissen: Die Pflegehilfsmittelpauschale

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (EpiLageFortgeltungsG) am 4. März 2021 beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wurde auch die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 60 Euro bis zum 31. Dezember 2021 festgesetzt. Grund dafür sind die gestiegenen Produkt- und Rohstoffkosten im Zuge der Pandemie, z. B. bei Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Mundschutz. Auch die Beschaffung dieser Pflegehilfsmittel gestaltet sich aufgrund der steigenden Rohstoffknappheit schwieriger. 

Eine Versorgung von Pflegebedürftigen mit einer monatlichen Pauschale von 40 Euro ist kaum noch zu gewährleisten. Die Pflegehilfsmittelpauschale wurde daher rückwirkend zum 1. April 2020 auf 60 Euro erhöht, um die Versorgung durch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sicherzustellen.

Wie kann ich einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen?

Der Antrag auf Bewilligung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wird in der Regel einmalig und langfristig gestellt. Die entsprechende Antragstellung kann durch den zu Pflegenden selbst oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen. Beauftragte Pflegedienste rechnen die entstehenden Kosten für Pflegehilfsmittel in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.

Ihren Antrag auf kostenfreie Pflegehilfsmittel können Sie ganz einfach und direkt online bei Seeger stellen und sich Ihre monatliche Pflegebox direkt nach Hause liefern lassen!

 

Tipps zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln:

  • Prüfen Sie, ob die Laufzeit des Antrags auf Pflegehilfsmittel „unbegrenzt“ oder „jährlich“ erfolgt und eines Folgeantrages bedarf.
  • Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  • Fragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse nach – oder wenden Sie sich einfach an Ihren Gesundheitspartner Seeger!

Wieso Sie Pflegehilfsmittel im Sanitätsfachhandel kaufen sollten

Nicht nur Hygieneprodukte und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sondern zunehmend auch technische Pflegehilfsmittel finden Sie im klassischen Einzelhandel, wie in der Drogerie. Dennoch empfiehlt sich der Kauf im Gesundheitshaus aus unterschiedlichen Gründen:

  • Sie profitieren von Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.
  • Sie finden Produkte, die genau auf Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und die Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Dank individueller Beratung erleichtert sich die Auswahl.
  • Die Produktauswahl berücksichtigt auch die Situation der Pflegenden. Dank dieser Kenntnis gelingt die geeignete Produktauswahl.
  • Im Fachhandel können Sie sich zu allen Pflegehilfsmitteln aus dem Pflegehilfsmittelkatalog und darüber hinaus beraten lassen.


In unseren zahlreichen Filialen sowie im Onlineshop finden Sie eine große Auswahl an Gesundheitsprodukten.

Sie sind auf der Suche nach passenden Pflegehilfsmitteln? Seeger PflegeGut ist Ihre kostenfreie Pflegebox, die Sie einfach online bestellen können.

 

Antrag auf Pflegehilfsmittel – Lassen Sie sich damit helfen

Es ist manchmal nicht einfach zu durchschauen, wer in welchem Fall und für welche Bewilligung der richtige Ansprechpartner ist.

Der Antrag auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln kann für Sie allerdings auch ohne Probleme oder großen bürokratischen Aufwand funktionieren.

Am besten legen Sie dafür die Antragsstellung in die Hände professioneller Berufsgruppen. Neben Ihrem Hausarzt bieten Pflegestützpunkte eine gute Anlaufstelle. Kompetente Ansprechpartner finden Sie auch in Apotheken. Und auch Ihr Sanitätsfachhandel ist der richtige Partner, wenn es um die ideale Produktauswahl oder sogar einen Pflegehilfsmittelantrag geht!

Entdecken Sie praktische Pflegeboxen

Pflegedienste rechnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der Regel direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Übernehmen Angehörige selbst die Pflege, können sie sich den Abrechnungsaufwand ebenfalls erleichtern, indem sie auf sogenannte Pflegeboxen zurückgreifen, für die Pflegehilfsmittel passend zusammengestellt werden. 

Pflegeboxen enthalten Produkte, die für den Pflegealltag benötigt werden. Sie können sowohl direkt im Sanitätsfachhandel als auch online in Auftrag gegeben werden. Notwendig ist nur die einmalige Antragstellung durch den Pflegebedürftigen bzw. von bevollmächtigten Pflegepersonen. Alles andere übernimmt der Händler. Die Boxen werden Ihnen direkt nach Hause geliefert

Sie pflegen ein Familienmitglied oder sind selbst pflegebedürftig? 


Probieren Sie doch die Pflegebox „PflegeGut“ aus – rezeptfrei, ohne Formalitäten oder Vertragsbindung und kostenfrei bis vor Ihre Haustüre geliefert.

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